Fischer-Bau GmbH - Das Massivhaus

Unser Ratgeber zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Informationen über Solartechnik, Erdwärme, Biomasse und Kraft-Wärme-Kopplung

Fischer-Bau arbeitet seit Jahren eng mit dem Wärmespezialisten Vaillant zusammen. Vaillaint hat eine Ratgeber-Broschüre zum neuen EEWäremeG aufgelegt, deren Inhalte wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.

Die wichtigsten Vorschriften des EEWärmeG:

Bei Gebäuden ab 50 m2 Nutzfläche, die ab 2009 neu gebaut werden, ist eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien vorgeschrieben. Der jeweilige Mindestanteil am Wärmeenergiebedarf (Heizung und Warmwasserversorgung) ist je nach gewählter Energieart unterschiedlich:

  • Bei der Nutzung von Solarenergie muss der Wärmebedarf zu mindestens 15 % mit Sonnenenergie gedeckt werden.
  • Wird Geothermie oder Umweltwärme (Wärmepumpe) genutzt, sind mindestens 50 % Deckung des Energiebedarfs durch diese Wärmequellen Pflicht.
  • Bei der Nutzung von fester Biomasse (Holzpellets) müssen mindestens 50 % des Wärmebedarfs von der Biomasse gedeckt werden.
  • Sollte gasförmige Biomasse genutzt werden, ist 30 % Deckung des Wärmebedarfs hierüber erforderlich. Im Sinne des EEWärmeG ist dies ausschließlich mit Kraft- Wärme-Kopplung möglich.

Die Zeiten werden grüner - und das Heizen sparsamer

Seit 2009 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Das heißt für alle Bauherren im Neubau: Die Verwendung eines bestimmten Anteils an regenerativen Energien zur Wärmeenergieerzeugung ist Pflicht. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an regenerativen Energien im Wärmemarkt bis zum Jahr 2020 auf 14 % zu steigern. Das Gesetz ist bindend, kann sich aber je nach Bundesland unterscheiden. Daher müssen sich Bauherren erkundigen, ob die jeweiligen Vorschriften in ihrem Bundesland gelten, und dies beispielsweise auch für den Gebäudebestand.

Fischer-Bau und Vaillant begrüßen das EEWärmeG, da wir traditionell auf zukunftsweisende und effiziente Technik setzen. Die Vaillant-Produkte übertreffen die gesetzlichen Vorgaben seit Jahren. Es ist also kein Zufall, dass sich ein großer Teil der Vaillant Kunden seit langem für die Nutzung einer Solaranlage entscheidet - meist in Kombination mit einem hocheffizienten Gas-Brennwertgerät. Das Einspar- und Komfortpotenzial ist so hoch, dass es keinen Anlass gibt, darauf zu verzichten. Und übertrifft die Heizungsanlage die Mindestanforderungen der gesetzlichen Vorschriften, winken attraktive Fördermittel.

Auf dieser Seite möchten wir Sie „fit machen“ für das neue Gesetz. Gleichzeitig stellen wir Ihnen Vaillant Systeme vor, mit denen Sie die Anforderungen des EEWärmeG nicht nur erfüllen, sondern teilweise deutlich übertreffen. Denn ganz gleich, für welche Nutzung regenerativer Energien Sie sich entscheiden: Mit Vaillant können Sie auf jeden Fall beruhigt in die Zukunft sehen.


Die wichtigsten Begriffe des EEWärmeG:

  • Erneuerbare Energien im Sinne des EEWärmeG sind Wärmequellen aus dem Erdreich, dem Grundwasser und der Umwelt, der Solarenergie und die aus fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse erzeugte Wärme.
  • Die Aperturfläche ist die Glasfläche des Solarkollektors, durch den die Sonneneinstrahlung eintreten kann. Sie dient als Berechnungsgrundlage für den Solarenergiebedarf und ist geringfügig kleiner als die gesamte Kollektorfläche, die den Gehäuserahmen beinhaltet.
  • Die Nutzfläche im Sinne des EEWärmeG entspricht der gesamten Gebäudenutzfläche bzw. der Nettogrundfläche nach der Energieeinsparverordnung. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Wohnfläche eines Gebäudes.
  • Die Jahresarbeitszahl der elektrisch angetriebenen Wärmepumpe beschreibt das Verhältnis der abgegebenen Wärmemenge zur eingesetzten Strommenge. Beispiel: Während eines Jahres erzeugt eine Wärmepumpe 4.000 kWh Wärme. Wenn diese Wärmepumpe hierzu 1.000 kWh Strom benötigt, ergibt sich eine Jahresarbeitszahl von 4,0 (4.000 kWh/1.000 kWh). Deshalb gilt: Je höher die Arbeitszahl ist, umso sparsamer arbeitet die Wärmepumpe.

Besondere Situationen, besondere Lösungen

Keine Regel ohne Ausnahme: Das gilt auch fürs EEWärmeG. Deshalb hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, die Anforderungen des Gesetzes auch dann zu erfüllen, wenn beim neu zu errichtenden Gebäude nicht direkt auf regenerative Energien zurückgegriffen wird.

Zu diesen „Ersatzmaßnahmen“, die beim Hausneubau auch ohne regenerative Energien die Erfüllung des EEWärmeG ermöglichen, zählen Maßnahmen zur Einsparung von Energie, die Nutzung von Abwärme oder Nah- und Fernwärme und Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung - wie das ecopower Mini-Blockheizkraftwerk.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch für Sonderfälle vorgeplant, in denen ausschließlich regenerative Energien verwendet werden können, die Mindestanforderungen des EEWärmeG aber nicht durch eine Wärmequelle allein erreicht werden. Wer z. B. den Energiebedarf nur zur Hälfte durch Solarkraft deckt und so nur 7,5 % statt der geforderten 15 % an neuen Energien erreicht, kann diese Lücke schließen, indem er eine weitere regenerative Energieart mit der Solaranlage kombiniert. Entschließt sich der Bauherr in diesem Fall für die Kombination mit einer Wärmepumpe, so muss die Wärmepumpe ebenfalls mindestens die Hälfte desjenigen Energieanteils decken, den das EEWärmeG vorsieht, also 25 % des Gesamtenergiebedarfs. Auch bei Kombinationen führen also viele Wege zum Ziel.

Die wichtigsten ergänzenden Vorschriften des EEWärmeG:

  • Bei der Wahl von Ersatzmaßnahmen muss der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 50 % aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Anlagen zur Nutzung von Abwärme gedeckt werden.
  • Erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen können zur Erfüllung der Pflicht untereinander und miteinander kombiniert werden.

Die wichtigsten Voraussetzungen zur Anerkennung einer Solaranlage nach dem EEWärmeG:

  • Bei der Nutzung von Solarenergie gilt die Mindestforderung von 15 % Energieanteil als erfüllt, wenn bei Ein- bis Zweifamilienhäusern 0,04 m2 Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche und bei Mehrfamilienhäusern (>2 Wohnungen) 0,03 m2 Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche installiert werden.

    Ein Beispiel: Bei 100 m2 Nutzfläche im Einfamilienhaus sind die Bedingungen mit 4 m2 Aperturfläche erfüllt.

Solar - die perfekte Ergänzung für jedes Heizsystem

Die Kombination einer effizienten Gas- oder Öl-Brennwertheizung mit einer leistungsfähigen Solaranlage ist der beliebteste Einstieg in die Nutzung regenerativer Energien. Dafür gibt es viele gute Gründe. Der wichtigste ist die Tatsache, dass Deutschland „sonnenverwöhnter“ ist, als allgemein angenommen wird. So kann während der warmen Jahreszeit der Warmwasserbedarf in der Regel problemlos durch die Solaranlage gedeckt werden - und bei Sonnenschein in Herbst, Frühjahr und Winter trägt die Sonnenenergie auch zur Heizungsunterstützung bei.

Grundsätzlich bestehen Kombinationen aus Brennwertgerät und Solar aus drei Komponenten: dem Heizgerät, den Solarkollektoren und einem auf den bestehenden Bedarf zugeschnittenen Warmwasserspeicher. Unterschieden werden darüber hinaus zwei Systeme: die reine solare Warmwasserbereitung und die Kombination aus Warmwasserbereitung und solarer Heizungsunterstützung, die nochmals effektiver die Möglichkeit der Sonnenenergie ausnutzt.

Vaillant bietet Ihnen für jeden Anwendungsfall die richtige Kombination aus hocheffizientem Brennwertgerät, Solarsystem und Warmwasserspeicher. Selbstverständlich lassen sich die Vaillant Solarsysteme auch mit Wärmepumpen oder Pellet-Heizkesseln kombinieren, die nachfolgend beschrieben werden.

Klicken Sie auf eines der Bilder, um mehr über die Anwendungsbeispiele zu erfahren:


Die wichtigsten Voraussetzungen zur Anerkennung einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe nach dem EEWärmeG:

  • Bei alleinigem Heizbetrieb beträgt die Mindest-Jahresarbeitszahl bei Luft/Wasser-Wärmepumpen 3,5 und bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 4,0.
  • Bei der Warmwasserbereitung durch eine Wärmepumpe oder durch eine andere erneuerbare Energie beträgt die Mindest-Jahresarbeitszahl bei Luft/Wasser-Wärmepumpen 3,3 und bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 3,8.
  • Die Wärmepumpen müssen über einen Wärmemengen-und Stromzähler verfügen, deren Messwerte die Berechnung der Jahresarbeitszahl ermöglichen. In Vaillant Wärmepumpen ist der Wärmemengenzähler serienmäßig eingebaut.

Vaillant Wärmepumpen - Unabhängigkeit dank höchster Effizienz

Wer sich für eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe entscheidet, verabschiedet sich nicht nur von den Energieträgern Gas und Öl, sondern heizt auch besonders umweltfreundlich.

Unterschieden werden bei Wärmepumpen drei Arten von Wärmequellen: Neben der Erdwärme kann auch das Grundwasser genutzt werden. Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe nutzt schließlich die Wärme in der Umgebung.

Besonders empfehlenswert für Einfamilienhäuser ist eine Wärmepumpe, die Heizung und Warmwasserspeicher miteinander kombiniert - so wie die Vaillant Wärmepumpen geoTHERM exclusiv und geoTHERM plus. Bei Mehrfamilienhäusern kommen leistungsfähige Sole/Wasser- oder Wasser/ Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz, die in ihrer Leistung großen Gas- oder Ölheizkesseln in nichts nachstehen.

Vaillant Wärmepumpen bieten Ihnen höchste Effizienz und Qualität made in Germany. Die Wärmepumpe geoTHERM plus ist amtierender Testsieger bei der Stiftung Warentest.

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Die wichtigsten Voraussetzungen zur Anerkennung eines Pellet-Heizkessels nach dem EEWärmeG:

  • Der Kesselwirkungsgrad darf bis zu einer Leistung von 50 kW 86 % nicht unterschreiten
  • Die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen müssen erfüllt sein.

Die Vaillant Pellet-Heizkessel erfüllen selbstverständlich die oben genannten Bedingungen.

Heizen mit Pellets - zukunftssicher mit nachwachsender Energie

Ein Pellet-Heizsystem, das auf nachwachsende Biomasse in Form von Holz setzt, ist eine attraktive Alternative zu einem Gas- oder Ölheizsystem. Eingeplant werden muss lediglich ein Vorratsraum für den Brennstoff.

Was die Leistungsfähigkeit und den Komfort betrifft, unterscheiden sich moderne Pellet-Heizkessel wie das Vaillant System renerVIT nicht von Öl-Heizsystemen. Eine Kombination mit Solar steigert auch nochmals die Wirtschaftlichkeit.

Bei der CO2-Bilanz schneidet der Pelletkessel besonders gut ab: Beim Verbrennen des Holzes wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie zuvor von den Bäumen aufgenommen wurde. Die entstehende Asche kann problemlos als Dünger verwendet werden. Ein weiterer Pluspunkt ist die Unabhängigkeit von Öl- und Gaslieferanten: Aufgrund der nachwachsenden Energie sind keine Engpässe zu erwarten.

Die gesetzlichen Vorschriften des EEWärmeG werden von den Vaillant Pellet-Heizkesseln weit übertroffen. Und auch der Service stimmt: Wer sich für einen Pellet-Heizkessel von Vaillant entscheidet, bekommt bei unserem Partner auf Wunsch besonders attraktive Konditionen für den Pellet-Bezug.

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Die wichtigsten Voraussetzungen zur Anerkennung eines Mini-BHKWs nach dem EEWärmeG:

  • Beim Einsatz von gasförmiger Biomasse in Form von Bioerdgas müssen mindestens 30 % des Energiebedarfs vom Mini-BHKW gedeckt werden.
  • Bei Einsatz von Erdgas wird das Mini-BHKW als Ersatzmaßnahme anerkannt, wenn mindestens 50 % des Energiebedarfs durch das Mini-BHKW gedeckt werden.

Kraft-Wärme-Kopplung: mit der Heizung Strom erzeugen

Wie alle Verbraucher in den letzten Jahren leidvoll erfahren haben, beschränken sich steigende Energiepreise nicht auf die Heizkosten - auch die Strompreise bewegen sich stetig nach oben. Deshalb ist der Gedanke nahe liegend, seinen Strom selbst zu produzieren und so deutlich unabhängiger gegenüber Preiserhöhungen zu werden.

Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung, umgesetzt durch das moderne Mini-Blockheizkraftwerk (Mini-BHKW) ecopower, ermöglicht die kostensparende Erzeugung von Wärme und Strom mit einem kompakten und anschlussfertigen Gerät. Besonders attraktiv wird der Einsatz eines Mini-BHKW mit Bioerdgas, das als regenerative Energie gleichgestellt ist mit Erdwärme und Solar.

Im Mini-BHKW treibt ein speziell entwickelter Gas-Verbrennungsmotor einen Generator zur Stromerzeugung an. Die dabei entstehende Abwärme wird zur Heizung und Warmwasserbereitung verwendet. So wird die eingesetzte Energie doppelt genutzt und ein wesentlich höherer Wirkungsgrad als in modernen Großkraftwerken erzielt.

Aufgrund dieser Vorzüge werden Mini-BHKWs vom Staat erheblich gefördert: Betreiber eines Mini-BHKW profitieren von umfassenden staatlichen Zuschüssen und Steuererleichterungen.

ecopower ist ein Produkt der PowerPlus Technologies GmbH, ein Unternehmen der Vaillant Group. Weitere Informationen zum ecopower finden Sie unter www.ecopower.de.

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